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Corona-Virus und Alleinarbeit

Auswirkungen für Arbeitgeber

Symbolbild: Laptop auf einem Schreibtisch

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Welche Auswirkung hat Corona auf das Thema „Alleinarbeiter“?

Der neuartige Corona-Virus (wissenschaftliche Bezeichnung: Sars-CoV-2) stellt uns gegenwärtig vor neue Herausforderungen. Ob Corona-Sicherheitsmaßnahmen wie Homeoffice oder die Einführung von Kurzarbeit – zahlreiche Vorkehrungen führen dazu, dass immer mehr Mitarbeiter unbegleitet arbeiten und damit zu Alleinarbeitern zählen. „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ (Quelle DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ Abs. 2,7). Denn ob systemrelevante Tätigkeiten wie die städtische Versorgung und mobile Notdienste oder das Sichern der Einnahmen aus Existenzgründen: Unternehmen haben großes Interesse daran, ihren Betrieb zu öffnen und aufrecht zu erhalten.

Was heißt das für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind in der Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Das trifft auch zu, wenn diese von zuhause aus arbeiten oder sonst begleitete Tätigkeiten alleine ausführen. Besonders wichtig ist das für Personen mit einem erhöhten Risiko – also in gefährdeten Berufen oder mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen, wie einem erhöhten Risiko für akute gesundheitliche Notfälle. Warum das so wichtig ist?

  • Ein medizinischer Notfall oder ein Unfall kann unbemerkt bleiben und schwere Folgen haben.
  • Eine möglicherweise nötige Hilfe durch andere Personen ist bei Alleinarbeitern nicht oder nur verzögert gewährleistet. Beispielsweise muss ein Ersthelfer erst gerufen werden.
  • Wenn der Alleinarbeiter aufgrund eines eingetroffenen Notfalls nicht handlungsfähig ist oder sich nicht bewegen kann, kann er keine Hilfe rufen und benötigt Unterstützung.

Welche Lösung gibt es?

Um Alleinarbeiter mit erhöhtem Risiko abzusichern, empfiehlt sich beispielsweise der Einsatz einer Personennotsignalanlage (PNA). Diese gibt es auch Smartphone-basiert, sodass der Mitarbeiter als Arbeitshandy und für den Alleinarbeiterschutz dasselbe Gerät verwenden kann. Ein solches Produkt ist auch die neue GuardMe Alleinarbeiterschutzlösung aus dem Hause Bosch. Die Lösung wurde für Android-Spezial-Smartphones, wie zum Beispiel das Sonim XP8, entwickelt, die über die von den Berufsgenossenschaften geforderte rote Notsignaltaste am Gerät verfügen. Außerdem sind sie besonders resistent gegenüber Stürzen, Feuchtigkeit und extremen Temperaturen.

Bosch GuardMe erfüllt zusammen mit dem Android-Spezial-Smartphone alle Anforderungen an eine PNA nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechnik (VDE) und ist durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nach der Norm DIN VDE V 0825-11 zertifiziert.

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